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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version der AGB: 1.2 Stand der AGB: 19.07.2024

Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit Hochkonzept:

Benz, Benedikt
Rotebühlstraße 86
70178 Stuttgart

nachstehend Hochkonzept oder “wir” genannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular, per WhatsApp, per Messenger, oder über die Internetseite zustande kommen.(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich Ihrer Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch. (3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Kunde verwendet, werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt habe.

Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn a) Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder b) Sie als Unternehmer eine Leistung buchen/ ein Produkt kaufen oder c) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. (2) Für den Fall, dass Sie Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind und Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben unberührt bleiben. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. (3) Je nachdem welche Leistung Hochkonzept erbringt, kann es sein, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen z.B. ein Webseiten-Pflegevertrag, eine SEO-Vereinbarung oder auch eine Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Grafikleistungen ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen diesen AGB vor.(4) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB finden Sie am Ende des Dokuments. (5) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung. (6) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

Vertragsgegenstand und Erstgespräch

(1) Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein:Beratung zum Thema HostingBeratung zum Thema Webseiten-ElementeStruktur und Konzeption einer WebseiteErstellung einer WebseiteErstellung von Teilen einer WebseiteFortlaufende Pflege einer Webseite (für die Pflege der Webseite wird ein gesonderterzusätzlicher Vertrag über Laufzeit, Konditionen etc. geschlossen)SEO und SEO-Beratung (Für diesen Bereich gibt es eine gesonderte zusätzlicheVereinbarung)Technische DSGVO-Maßnahmen (Wir bieten keine Rechtsberatung an.)Erstellung von Logos, Grafiken, anderen Designs (im Folgenden Grafikleistungengenannt)im Folgenden als „Leistungen bzw. Webdesign- oder Grafikleistungen“ bezeichnet.(2) Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die aktuellen Leistungen und Angebote finden Sie unter www.hochkonzept.de(3) In einem ersten Gespräch klärt Hochkonzept - meist persönlich oder telefonisch - vor der Angebotserstellung ab, was Sie benötigen. Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes.Das Erstgespräch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen und Organisatorisches) dauert ca. 60 Min. und ist kostenfrei sowie unverbindlich.(4) Nach dem ersten Gespräch schickt Hochkonzept Ihnen ein Angebot zu und einen Fragebogen, der eine Grundlage für die Zusammenarbeit ist.

Zustandekommen des Vertrages 

Buchung von Webdesignleistungen / Grafikleistungen

 (1) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Hochkonzept vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot basiert auf den Angaben, die Sie im Fragebogen/ im Erstgespräch von Hochkonzept gemacht haben. In dem Angebot ist neben dem Honorar auch ein grober Zeitplan dargestellt. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. (2) Mit Annahme des Angebots akzeptieren Sie die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann schriftlich oder per EMail erfolgen.

Für Buchungen, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen, gilt Folgendes:

(1) Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. (2) Angebot: Mit der Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Beratungsvertrages verbindlich an. Zudem erklären Sie, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die AGB sind auf unserer Webseite einsehbar. (3) Annahme: Der Vertrag zwischen uns kommt mit dem Zugang unserer Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande, entweder in Textform per E-Mail oder nach Wunsch postalisch. (4) Als Zahlungsmöglichkeiten stehen die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Unser Kontodaten für eine Überweisung senden wir Ihnen mit der Rechnung zu. 

Bei der Buchungen über unsere Webseite gilt Folgendes:

Sie beauftragen Hochkonzept mit der Erstellung eines Logos / Erstellung einer Grafikleistung, indem Sie die folgenden Schritte durchlaufen: (1) Auf unserer Webseite finden Sie unter dem Punkt Leistungen den genauen Inhalt unserer Produkte. (2) Wenn Sie weiter nach unten scrollen, sehen Sie einen Button: Kontakt mit der Option „kostenlose Beratung rund um Ihre Website “. Diese Angaben werden selbstverständlich nur für die Vorbereitung unseres Telefonates/ Skype-/ TeamViewer-/ Google Hangouts- Meetings oder persönliches Gespräch genutzt. Kommt kein Vertrag mit Ihnen zustande, löschen wir diese Daten umgehend. (3) Nach unserem Erstgespräch schicken wir Ihnen ein Angebot noch einmal in Textform zu. In dieser E-Mail finden Sie außerdem den Link zu unsern aktuellen AGB und eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald wir von Ihnen eine Bestätigung erhalten habe, ist der Vertrag zwischen uns zustande gekommen. (4) Als Zahlungsmöglichkeiten steht die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Unsere Kontodaten finden Sie in unserem Angebot oder in der Rechnung.

Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt Hochkonzept von Ihnen die folgenden Daten: E-Mail-Adresse Vor- und NachnameAdressdaten (zur ordnungsgemäßen Rechnungserstellung) Telefonnummer (2) Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwenden wir ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung(en), etwa zur Zustellung des digitalen Produktes/ der Zugangsdaten für den Online Kurs/ oder der Zusendung von Produkten an die von Ihnen angegebene Adresse. Bei der Bezahlung per Kreditkarte verwenden wir auch Ihre Kreditkartendaten zur Zahlungsabwicklung. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor der Abgabe der Bestellung vorzunehmen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. (3) Die von Ihnen mitgeteilten Daten bleiben so lange in Ihrem Kundenkonto gespeichert, bis Sie diese selbst löschst. (4) Ohne das Einrichten eines Kundenkontos speichern wir die Daten nur im Rahmen unserer steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten. (5) Bei einer Änderung Ihrer persönlichen Angaben, sind Sie selbst für die Aktualisierung verantwortlich. Sie schicken mir eine E-Mail an info@hochkonzept.de mit Ihren geänderten Kontaktdaten. 

Widerrufsrecht für Verbraucher 

(1) Als Verbraucher steht Ihnen nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem Sie das Angebot von Hochkonzept angenommen haben.Sie können innerhalb von 14 Tagen Ihre Beauftragung kostenfrei widerrufen, wobei zur Wahrung der Frist die Absendung des entsprechenden Formulars genügt. 

Leistungserbringung

Modalitäten der Leistungserbringung bei Grafik-Leistungen

 (1) Vor der Veröffentlichung der Leistungen legt Hochkonzept Ihnen die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nicht anders vereinbart wird, sind Sie zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernehmen Sie die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht. (2) Anpassungen von Bildern und Grafiken beinhalten zwei Korrekturläufe. Sind mehr als zwei Korrekturläufe notwendig, wird der Aufwand auf Stundensatzbasis zusätzlich berechnet. Der jeweiligen Stundensatz wurde bereits im aktuellen Angebot mit angegeben. (3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen haben Sie den von Ihnen gewünschten Vorschlag innerhalb von einer Woche gegenüber Hochkonzept freizugeben. Dieses kann auch per E-Mail erfolgen. (4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge, kann Hochkonzept nach Ablauf der Ein-Wochenfrist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Grafikleistungen fortfahren. Darauf werden Sie nochmals hingewiesen. (5) Lehnen Sie den Konzeptvorschlag/ die Konzeptvorschläge von Hochkonzept in jeweils wesentlich geänderter, Ihren Wünschen Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat Hochkonzept das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen. (6) Hochkonzept übernimmt keinerlei rechtliche Prüfung der Grafikleistungen, was Markenschutz, Identitätsschutz, Namensschutz oder andere rechtliche Schutzrechte angeht. Diese Prüfungen obliegen alleine Ihnen.

Modalitäten der Leistungserbringung bei der Erstellung von Webseiten

(1) Das Grundkonzept beinhaltet ein Basis-Layout der Startseite und einer Unterseite. (2) Aufgrund der Antworten und Ergebnisse aus dem ersten Gespräch erstellt Hochkonzept ein Angebot und entwickelt maximal 3 Konzeptvorschläge. (3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen haben Sie den von Ihnen gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber Hochkonzept freizugeben. Dieses kann auch per E-Mail erfolgen. (4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge, kann Hochkonzept nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Website fortfahren. Darauf werden Sie nochmals hingewiesen. (5) Lehnen Sie den Konzeptvorschlag/ die Konzeptvorschläge von Hochkonzept in jeweils wesentlich geänderter, Ihren Wünschen Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat Hochkonzept das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen. (6) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch Sie, erstellt Hochkonzept auf dessen Grundlage zunächst einen Prototyp der Website. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander anzudeuten. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe des Prototyps gilt die Abs. 3 entsprechend. (7) Das Impressum und die Datenschutzerklärung werden auf Basis der Informationen von Ihnen erstellt. Hochkonzept übernimmt keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit. Eine datenschutzrechtliche und rechtliche Beratung wird nicht durchgeführt.

Erstellung von Grafik-Leistungen und Webdesign durch Hochkonzept

(1) Nach Freigabe des Konzepts durch Sie oder dem Verstreichen der Abnahme Frist von 2 Wochen ohne Rückmeldung von Ihnen bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Ziffer 7 Abs.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt Hochkonzept die Grafikleistung entsprechend, den Informationen, die sich anhand der Antworten in dem Fragebogen und der bisherigen Kommunikation der Parteien, ergeben. (2) Nach Freigabe des Konzepts durch Sie oder dem Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist ohne Rückmeldung von Ihnen bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Ziffer 8 Abs.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt Hochkonzept das Design/ bzw. die Website entsprechend der eingeholten Informationen/ des ProgrammierungsCodes, der sich aus der Vorababfrage ergeben hat. Das gilt weiterhin für jede einzelne Webseite, sowie durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und durch Verknüpfung der einzelnen Webseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur. (3) Hochkonzept erstellt eine Webseite, die Responsive ist und sich somit in der Darstellung auf unterschiedliche Endgeräte (Smartphones, Tablets, Desktop) anpasst. Da Internetseiten und Konfigurationen der verschiedenen Endgeräte dynamischer Natur sind, kann Hochkonzept keine Garantie auf korrekte Darstellungen geben. (4) Hochkonzept erstellt die Website direkt auf Ihrem Server. Hochkonzept kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen von Ihnen angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, Ihnen zumutbare Weise, bewerkstelligen.

Urheberrecht

Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte für Grafik-Leistungen / Unterlagen / Entwürfe 

(1) Hochkonzept behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von Hochkonzept erstellten Grafik-Leistungen, Unterlagen, Präsentationen und Entwürfen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die Hochkonzept und ist entsprechend zu vergüten. (2) Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt Hochkonzept Ihnen die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Hochkonzept erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Für diesen Zweck nutzt Hochkonzept eine gesonderte Lizenzvereinbarung. Sie erwerben die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag. (3) Wünschen Sie nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht für die oben genannten Dokumente, ist Hochkonzept zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer offenen Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrags als Vergütung erhoben werden. (4) Bei Hochkonzept verbleibt das Eigentum an den Entwürfen, Unterlagen, Programmierungen, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind. (5) Auf Anfrage durch Hochkonzept sind Sie verpflichtet, Hochkonzept Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. (6) Die Übertragung der Ihnen eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Hochkonzept. (7) Für den Bereich Grafikdesign und Logodesign wird eine gesonderte Lizenzvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen. Diese gilt zusätzlich zu den AGB und geht diesen im Zweifelsfall vor.

Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte für Webseiten

(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei Hochkonzept. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt Hochkonzept, bis auf die Einschränkungen in Abs. 5 dieser Ziffer, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Kunden ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten. Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Hochkonzept bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bei Ihnen. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch Sie ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar. (2) Die Rechtseinräumung wird gem. §158 Abs.1 BGB jedoch erst wirksam, wenn Sie die gemäß dem Angebot von Hochkonzept festgelegte Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt haben. Hochkonzept kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Abschnitt findet dadurch aber nicht statt. (3) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt Hochkonzept dem Kunden eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen dem Webdesigner und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein. (4) Sie sind berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. (5) Hochkonzept hat die Webseitenpflege durch eine gesonderte Vereinbarung übernommen. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist ausschließlich Hochkonzept oder eine von ihr eingesetzte Person berechtigt, die Webseite zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen. Dieses erfolgt selbstverständlich immer in Absprache mit Ihnen. (5) Hochkonzept ist nicht ausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann Hochkonzept u.a. Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z.B. Thumbnails) – insbesondere der Startseite – herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden, in Newslettern und auf Social Media (z.B. Facebook, Instagram) präsentieren oder auf sonstige Weise verwerten. Hochkonzept darf dabei genannt werden. Hochkonzept muss hierbei jedoch stets auf Ihre Rechte Rücksicht nehmen, auf diese an der üblichen Stelle hinweisen und Sie nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von Hochkonzept abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist. (6) Hochkonzept ermächtigt Sie als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihnen übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht von Hochkonzept, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.(7) Hochkonzept hat Anspruch auf Nennung unseres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von Hochkonzept erstellten Webseite. Hochkonzept darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und Sie sind nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung von Hochkonzept zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, haben Sie den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen. Möchten Sie davon absehen, haben Sie Hochkonzept einen zwischen den Parteien abzustimmenden Betrag zu zahlen.

Mitwirkungspflichten des Kunden 

(1) Sie haben Hochkonzept alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. des Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Ein grober Zeitplan wird Ihnen mit dem Angebot zugeschickt. Fixtermine müssen explizit als solche festgelegt werden. (2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototyps) haben Sie Hochkonzept alle zur Entwicklung und Erstellung der Grafikleistung erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen: Konzept, Menüstruktur, ausführliche Beschreibung der Design und die Funktionalitäten für die Designerstellung und die Programmierung oder ein Pflichtenheft des Projektes Ausgewählte Farben Designbeispiele Texte (z.B. scanbare Druckseiten, Word-Dokumente, .rtf) als PDF Dateien Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons) (zB. .png, .jpg, .gif, scanbare Fotoabzüge) Informationen für interaktive Funktionen, wie z.B. gekaufte Themes oder PlugIns Videos: (z.B. YouTube-Link, HTML5, windows media, MPG) Datenschutzerklärung und Impressum Die Daten sollen nicht als E-Mail-Anhang gesendet werden, sondern mittels eines gesonderten Ordners in Dropbox oder über www.wetransfer.com/ oder andere Anbieter bereitgestellt werden. Nach Fertigstellung des Auftrages werden die Inhalte von Hochkonzept gelöscht. (3) Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten sind alleine Sie als Kunde verantwortlich. Zudem übermitteln Sie Hochkonzept die Information ob und wie die korrekte Urheberkennzeichnung des Inhaltes zu erfolgen hat. Sofern Hochkonzept Änderungen und Bearbeitungen an Texten, Bildern, Grafiken vornehmen soll, haben Sie als Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Nutzungsbedingungen dafür vorliegen und diese auf die Hochkonzept übertragen werden können. Sie stellen Hochkonzept von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. (4) Das fertige Logo/ Grafikleistungen werden in der Regel mittels Dropbox/ WeTransfer versandt. (5) Die Übertragung der Zugangsdaten stimmt Hochkonzept mit dem jeweiligen Kunden ab. (6) Fragen seitens Hochkonzept haben Sie innerhalb von 3 Werktagen in Textform zu beantworten. (7) Sollte es aufgrund der Verzögerungen durch die fehlende Mitwirkung durch Sie als Kunden zu Verschiebungen der Planung von Hochkonzept kommen, wird dieses mit 50% eines üblichen Tagessatzes vergütet. Sie haben das Recht nachzuweisen, dass die Verzögerung nicht durch Sie entstanden ist.

Abnahme der Webseite / Grafikleistungen 

(1) Nach Fertigstellung der Webseite haben Sie die Webseite innerhalb von 14 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Webseite als ordnungsgemäß erstellt abgenommen. (2) Nach Fertigstellung der Grafikleistung haben Sie die Grafikleistung innerhalb von 7 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Grafikleistung als ordnungsgemäß erstellt abgenommen.(3) Im Rahmen der Abnahme stellt Hochkonzept eine Checkliste zur Verfügung, die Sie für die Abnahme der Webseite / Grafikleistung abarbeiten können. Eventuelle Mängel an der Webseite / Grafikleistung müssen schriftlich (E-Mail ausreichend) an Hochkonzept übermittelt werden. 

Vergütungsmodalitäten

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Hochkonzept genannten Honorare und der dort angegebenen Fälligkeit. Die vereinbarten Preise verstehen sich – gegenüber Unternehmer-Kunden - jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbraucher-Kunden weisen wir die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer aus. (2) Die auf Wunsch des Kunden erfolgte Erstellung von Entwürfen durch Hochkonzept ist vergütungspflichtig. Die Abrechnung durch Hochkonzept erfolgt aufwandsbezogen nach den vereinbarten oder, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, von Hochkonzept üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätzen. Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn die vorgelegten Entwürfe durch Sie nicht abgenommen werden. (3) Abweichungen von dem ursprünglichen Angebot, Unterstützung bei Drittsoftware oder bei technischen Problemen, die durch Dritte verursacht sind, muss der Kunde gesondert vergüten. Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand. (4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Hochkonzept ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden. (5) Soweit Sie Leistungen von Hochkonzept in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzen, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Hochkonzept gewährt. 

Rechnungsstellung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt 

(1) Hochkonzept ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Hochkonzept berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. (2) Die Rechnungsstellung durch Hochkonzept erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung. (3) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an Sie versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 10 Tagen an Hochkonzept zu zahlen. (4) Geraten Sie in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist Hochkonzept berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe haben Sie je Mahnung durch Hochkonzept 5,00 EUR zu zahlen. Hochkonzept ist weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von Hochkonzept. (5) In einigen Fällen bietet Hochkonzept auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht sein. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich- Sie haben das Recht jederzeit die vollständige Summe (dann aber den ggf. erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zuzahlen. (6) Es fallen für verspätete Zahlungen sowohl bei Rechnungskauf als auch bei Ratenkauf als auch bei der Bezahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift Verzugszinsen in vereinbarter Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann ich die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall können Ihnen Kosten für anwaltliche Vertretung entstehen. (7) Haben wir eine Ratenzahlung vereinbart und Sie zahlen nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, bin ich berechtigt die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig. (8) Haben Sie Hochkonzept eine Lastschrift erteilt und kann ein Betrag nicht wie vereinbart von Ihrem Konto eingezogen werden, haben Sie mir die daraus entstehenden Kosten zu erstatten. (9) Sind Sie nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von mir ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag zwischen uns ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: bei Nichtzahlung der Anzahlung bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt,bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs. (3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind Hochkonzept sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.

Übertragung des Vertrages 

Hochkonzept ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung durch Ihnen als Kunde bedarf. Möchten Sie Ihre Webseite von einem Dritten künftig betreuen lassen, haben Sie einen angemessenen Betrag für die Übergabe des Quell-Codes zu zahlen. Dieser Betrag wird von Hochkonzept marktüblich festgelegt. 

Datenschutz und Vertraulichkeit 

(1) Sie stellen Hochkonzept zur Erfüllung der Leistungen wie z.B. der Webseitenpflege Ihre Log-In Daten bereit. Hochkonzept gibt diese Daten nicht weiter und sorgt – im Rahmen des Zumutbaren – dafür, dass die Daten anderen nicht zugänglich sind. (2) Hochkonzept bietet eine Vertraulichkeitsvereinbarung an. (3) Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

Know-how Schutz und Geschäftsgeheimnis

(1) Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die Sie während unserer Zusammenarbeit über die Art und Weise unserer Leistungserbringung erhalten (von mir entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-how) verwenden und die aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichten Sie sich das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem sind Sie nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb unseres Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis unsererseits. Im Rahmen eines abgestimmten Testimonials sind Sie berechtigt über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit mir zu sprechen/ zu schreiben. Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus. (2) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind Informationen,  die bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,  die unabhängig von Hochkonzept entwickelt wurden,  die bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich wurden. (3) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.

Haftung von Hochkonzept und Verjährung 

(1) Hochkonzept haftet Ihnen gegenüber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Im Übrigen ist die Haftung von Hochkonzept auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 3 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. (3) Farben werden von Ihnen nach Vorlagen ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen. (4) Die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen von Hochkonzept, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts alleinige Verantwortung von Ihnen und nicht Aufgabe von Hochkonzept. Hochkonzept haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Kunden oder den Geschäftsbetrieb des Kunden. (5) Wird Hochkonzept von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellen Sie Hochkonzept von der Haftung frei und erstatten Hochkonzept sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Hochkonzept bleibt hiervon unberührt. (6) Für Schäden an durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Dokumente, Vorlagen, Filmen, Displays, Daten, Texte, Layouts etc., ist die Haftung von Hochkonzept auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Hochkonzept nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. (7) Soweit nicht im Einzelfall eine nachträgliche Konkretisierung einzelner Leistungen vereinbart ist, besteht im Rahmen des Auftrags des Kunden Gestaltungsfreiheit für Hochkonzept. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung einzelner Leistungen sind ausgeschlossen. (8) Hochkonzept haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Hochkonzept liegen. (9) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Hochkonzept verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. (10) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten für alle erbrachten Leistungen von Hochkonzept. Zudem gelten die Haftungsbeschränkungen entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Hochkonzept sowie Dritten, die durch Hochkonzept eingeschaltet wurden.

Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Wir informieren Sie rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Sie haben nach der Information ein 14 tägiges Widerrufsrecht. 

Schlussbestimmungen

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail ausreichend ist. (2) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unserers Unternehmens in Stuttgart. (3) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr. (4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.

Wiederruf

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu, wenn Sie ausdrücklich bei Ihrer Buchung zugestimmt haben, dass bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden soll. Damit haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht wirksam verzichtet.

Wir haben Sie darauf vor Kaufabschluss hingewiesen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem Sie von uns nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigungsmail bekommen. Für jede Buchung steht Ihnen ein eigenes 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Hochkonzept
Daniel Rothmund
Hornbergstraße 175
70186 Stuttgart 

E-Mail: info@hochkonzept.de

in einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dieses Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  Damit haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht wirksam verzichtet.

Folgen des Wiederruf

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Hochkonzept Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten habe, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie die Zahlung als Banküberweisung getätigt, schicken Sie uns bitte noch einmal Ihre Kontodaten mit, da wir auf dem Kontoauszug nur einen Teil Ihrer Kontodaten sehen kann.t der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dieses Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  Damit haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht wirksam verzichtet.

Muster Wiederrufsvorlage

Das Muster für das Widerrufsformular richtet sich nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB (Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an uns zurück.) 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung der folgenden Beratung XY/ den Kauf des Produktes XY/ (Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Beratung sich der Widerruf bezieht)

gebucht am_________ (*)/ gekauft am (*)_________ 
Name des/der Verbraucher(s); 
Anschrift des/der Verbraucher(s);
ggfs. Kontodaten für die Rückerstattung
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier);
Datum